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Donnerstag, 27. Dezember 2012

Regierung will Stachelhalsbänder nicht verbieten!

Ich finde das ein Schritt in die Richtige Richtung, denn es können nicht alle Hund mit der "Wattebausch-Methode" erzogen werden. Es ist immer eine Frage, wie gehe ich mit den Hilfsmitteln, um die mir zur Verfügung stehen. Es geht nicht darum Hunde am Stachel zum kreischen zu bringen...


Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, ein konkretes Verbot der Verwendung von Stachel- oder Korallenhalsbändern bei Hunden in das Tierschutzgesetz einzufügen. Das machte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Peter Bleser (CDU), am Montag, 5. November 2012, vor dem Petitionsausschuss unter Vorsitz von Kersten Steinke (Die Linke) deutlich.
Das schon jetzt enthaltene allgemeine Verbot, ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen und Schäden für das Tier verbunden sind, sei ausreichend, urteilte Bleser. "Eine explizite Auflistung aller eventuell tierschutzwidrig einsetzbaren Hilfsmittel wird auch aus rechtssystematischen Gründen abgelehnt." Seiner Auffassung nach würde das lediglich zum "Erfinden von Alternativen zu den aufgeführten Methoden" führen.

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Quelle 

Samstag, 22. Dezember 2012

Das war noch ein geiler Rüde!

Für mich einer der interessantesten Rüden die es gab!

 Mink vom Haus Wittfeld







Hier hab ich ein Video!
Quelle vom Video 



Hundesport mal anders!

Mantrailing fordert Tier und Mensch

Hundeschulen des Berufsverbandes der Hundeerzieher und Verhaltensberater bieten außergewöhnliche Kurse an

 Mantrailing mit Tierärztin Sonja Schmitt


 (lifePR) (Berlin, ) Dass die Hundeschulen des Berufsverbandes der Hundeerzieher und Verhaltensberater e. V. (BHV) mehr sind, als Einrichtungen, in denen Grundkommandos vermittelt werden, beweist ein Blick auf das vielfältige Kursprogramm: Viele BHV-Hundeschulen bieten zusätzliche Seminare und Beschäftigungskurse an. Mantrailing ist in der Beschäftigung mit dem Hund noch relativ neu - es lastet vor allem Jagdhunde aus und ist zudem ein toller Freizeitspaß für Hunde. "Mantrailing ist definitiv eine Form des Hundetrainings mit Suchtfaktor", sagt die Tierärztin Sonja Schmitt, Betreiberin der BHV-Hundeschule Waldschlösschen in Irmenach (Rheinland-Pfalz).


Sonja Schmitt packte 2003 das Mantrailing-Fieber - inzwischen gibt es zahlreiche BHV-Hundeschulen mit entsprechenden Mantrailing-Gruppen. Unter Mantrailing kann man auch die Suche mit dem "Personenspürhund" zusammenfassen- dabei folgt der Hund der individuellen Geruchsspur mit seiner Nase. Als "Vorlage" dienen persönliche Gegenstände der zu suchenden Person - das können T-Shirts, Ohrringe oder eine Haarbürste sein. Mit diesen wird der Hund, nachdem er an Geschirr und Leine genommen wurde, konfrontiert. Dann heißt es für den Hund: höchste Konzentration bei der Suche nach der Person im Stadtgebiet, im Park oder im Wald.

Hundesport mit Handicap ist kein Hindernis!

Beate Wichmann ist 46 Jahre alt und sitzt seit ihrem elften Lebensjahr im Rollstuhl. Vor ungefähr drei Jahren hat sie mit ihrem Hund Josy Agility angefangen, weil sie eine Bindung zu ihrem Hund aufbauen wollte.
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Quelle Fote: André Elschenbroich





Quelle

Werbung für den Hundesport!

Werbung für den Hundesport ist erfolgt

 

 Neustadt an der Orla/Mittelpöllnitz (Boxer-Klub/pbb)
 - Am 14. und 15. Dezember  veranstaltete die Ortsgruppe Neustadt/ Orla des Boxer- Klub e.V. Sitz  München, gemeinsam mit den Rottweilerfreunden der  Bezirksgruppe Neustadt/ Orla eine Leistungsprüfung für Gebrauchshunde, auf dem Vereinsgelände in Mittelpöllnitz.  Als Leistungsrichter fungierte Heinrich Wömpner aus Wölpinghausen (Niedersachsen).







 

Dienstag, 18. Dezember 2012

Tierquälerei im Schutze einer Hundeschule!

Tierquälerei im  Canis Zentrum für Kynologie

 Hier wird massiv gegen das Tierschutzgesetz verstoßen! 
Anzeige wird zur Zeit von mir erstellt und dann an die zuständige Polizei weiter geleitet!

Macht eure Augen auf, wer euer Vertrauen bekommt.

So was wie hier im Video gezeigt muss einfach angezeigt werden, damit das endlich aufhört!

Montag, 17. Dezember 2012

Richter der Hauptvereinsveranstaltungen 2013

Richter der Hauptvereinsveranstaltungen 2013


Deutsche Jugend- und Juniorenmeisterschaft

vom 18. - 20. Mai 2013 in Hörstel-Riesenbeck (LG 06) (Reitsportanlage Surenburg)

GHKL-Rüden: Lothar Quoll, LG 15
GHKL-Hündinnen: Rüdiger Mai, LG 08
JHKL-Rüden: Lothar Quoll, LG 15
JHKL-Hündinnen: Rüdiger Mai, LG 08
JKL-Rüden: Frank Goldlust, LG 02
JKL-Hündinnen: Rainer Mast, LG 13
NWKL-Rüden: Frank Goldlust, LG 02
NWKL-Hündinnen: Rainer Mast, LG 13
Veteranen-Klassen-Rüden Lothar Quoll, LG 15
Veteranen-Klassen-Hündinnen: Rüdiger Mai, LG 08
Zuchtgruppen: Lothar Quoll, LG 15/Rüdiger Mai, LG 08

Für den Bereich Prüfung

Oberrichter: Heinz Gerdes, LG 04
Abteilung A Astrid Gätje, LG 01
Abteilung B Helmut Hecker, LG 12
Abteilung C Hermann Schämann, LG 06
Für den Bereich Agility Inge Kurz, LG 05
Alle Langstockhaar und HGH werden von den Richtern der jeweiligen Klassen gerichtet.

FCI-Bundesqualifikation SV

vom 29. - 30. Juni 2013 in Paderborn (LG 07) Hermann-Löns-Stadion

Abt. A: Ilona Fornal, LG 12
Abt. B: Dirk Stocks, LG 01
Abt. C: Elmar Mannes, LG 15

SV-Bundessiegerzuchtschau

vom 30. August - 01. September 2013 in Kassel (LG 09) Aue-Stadion

GHKL-Rüden: Lothar Quoll, LG 15
GHKL-Hündinnen: Rüdiger Mai, LG 08
JHKL-Rüden: Thomas Teubert, LG 17
JHKL-Hündinnen: Dieter Nitschke, LG 14
JKL-Rüden: Frank Goldlust, LG 02
JKL-Hündinnen: Rainer Mast, LG 13
HGH-Klassen: Wilfried Scheld, LG 08
TSB-Rüden: Heinz Gerdes, LG 04
TSB-Hündinnen: Johann Mayer, LG 15
Zuchtgruppen: Richard Brauch, LG 12
Langstockhaar-Rüden: Wilfried Scheld, LG 08
Langstockhaar-Hündinnen Richard Brauch, LG 12
Vertretung im Krankheitsfall für alle Klassen: Albrecht Wörner

SV-Bundessiegerprüfung

vom 13. - 15. September 2013 in Göttingen (LG 03) Jahn-Stadion

Abteilung A: Edgar Hornung, LG 14
Abteilung B: Heiko Grube, LG 03
Beirichter: Peter Schwarz, LG 11
Abteilung C: Klaus Bartnik, LG 19
Für den Bereich Agility: Reiner Voltz, LG 08

SV-Bundesleistungshüten

vom 20. - 22. September 2013 (Ort noch nicht bekannt)

Oberrichter: Wilfried Scheld, LG 08
Richter: Manfred Voigt, LG 13
Peter Brückner, LG 17

WUSV-Weltmeisterschaft

vom 14. - 20. Oktober 2013 in Philadelphia/USA

Oberrichter: Günther Diegel (Deutschland)
Abteilung A: Peter Mayerl (Österreich)
Abteilung B: Jaruo Masuda (Japan)
Abteilung C: Toine Jonkers (Niederlande)
Fährtenbeauftragter: Jürgen Ritzi (Deutschand)

Bundesfährtenhundprüfung

vom 02. - 03. November 2013 (Ort noch nicht bekannt, LG 19)

Richter: Egon Gutknecht, LG 14
Johann Soßalla, LG 05
Jens Welzel, LG 18
Yvonne Steinborn-Bartsch, LG 02

Sonntag, 16. Dezember 2012

Samstag, 15. Dezember 2012

Die belgische "BILD"

Nun möchte der Herr Demeyere Geld!


Wer dem die Kohle im Kohle gibt ist selber Schuld!
Er sollte sich vorher überlegen, ob man finanziell so einen Prozess übersteht. Denn in meinen Augen betreibt der Herr eine Hexenjagd gegen den SV! Natürlich ist immer eine Kleinigkeit Wahrheit dabei.
Es ist eben nicht alles Gold was glänzt.



Von mir keinen Cent!

 

Dienstag, 11. Dezember 2012

Bitte alle HundehalterInnen mitmachen ab Januar 2013

Liebe Hundefreunde- u. Halter, Liebhaberzüchter u . Vereine,
in 2 Monaten, Januar 2013, werden von den Steuerämtern aller Kommunen wieder die neuen Hundesteuerbescheide verschickt.

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Quelle 

Hunde Fit für den Winter!

Was Hunde im Winter brauchen?


Es ist oft zu lesen, dass ein Hund im Winter einen "Mantel" oder "Parker" tragen, der die Nässe abhalten soll.
Ich halte von diesen "Sachen für Hunde" nichts, denn ein Hund ist naturgemäß so entwickelt, dass dieser auch ohne "Kleidung", die kalte Jahreszeit gut übersteht.

Es gibt mit Sicherheit Unterschiede ob ein Hund im Haus/Wohnung lebt oder ob es eben ein Hund ist der das ganze Jahr im Garten/Zwinger wohnt.
Hunde die draußen leben benötigen eine Hütte die mit Stroh gefüllt ist, dabei ist es egal ob die Hütte isoliert ist oder nicht. Stroh ist wichtig, denn das Stroh durchlüftet das Lager des Hundes und somit kann der Hund auch gut trocknen.  
Im Winter steigt natürlich auch der Energiebedarf eines Hundes, um den Körper auf entsprechender Temperatur zu halten.
Tipp: Ich koche immer eine Beinscheibe vom Rind ab, sehr lange kochen ca 40 min,  damit es richtig auskocht, davon gebe ich eine Kelle mit ins Futter!
Die normale Futtermenge wird natürlich auch erhöht, denn im "Trokenfutter" sind alle Bestandteile enthalten die ein Hund benötigt!

Grade bei kleinen Hunderassen ist die Kontrolle der Pfoten wichtig, denn bildet sich Eis an den Pfoten bekommt er diese nicht von selbst ab, bei mittleren und großen Hunderassen ist das kaum ein Problem, denn die laufen sich die kleinen Eiskugeln selbst wieder ab.
Sollte es aus irgend einen Grund doch mal passieren, das sich an den Pfoten kleinere Eiskugeln gebildet haben, dann kann der Hund mit ins Haus "zum auftauen"!
Es ist sehr wichtig, dass die Pfoten im Winter mit Vaseline gefettet werden, dass schützt vor Eisbildung und Streusalz!
Hunde die in den Städten spazieren gehen (wenn mit Salz gestreut) sollten nach jeden Spaziergang eine Pfoten pflege bekommen. (Pfoten abwaschen und neu einfetten) 

Hunde kommen ganz gut alleine zurecht, ein paar kleinere Dinge können wir als Mensch den Tieren zukommen lassen! Es wird aber nicht alles benötigt, was die Industrie uns da unbedingt verkaufen möchte!

Kommt gut mit euren Vierbeinern durch den Winter!

Montag, 10. Dezember 2012

Verdient die Dog Activity Poker Box 2 den Namen: Hunde Intelligenzspiel ?

Werde Produkttester und beantworte diese Frage Action, Köpfchen und Belohnung mit der Dog Activity Poker Box 2 5


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Zeckenprobleme auch in der kälteren Jahreszeit

Zecken waren vor  noch gar nicht so langer Zeit eher eine lokal begrenzte Problematik. Es gab Gegenden, in denen vor Zecken (oder dem gemeinen Holzbock) gewarnt wurde und es gab zeckenfreie Gebiete. Doch dies hat sich durch die Reisetätigkeit von Hunden komplett geändert.
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                                                                                                                    Quelle des Fotos
Quelle Text

Agility- Hundesport mit Spassfaktor

Liebe Hundefreunde,

Agility als Hundesport mit Spassfaktor für Mensch und Hund erfreut sich schon seit Jahren zunehmender Beliebtheit. Auch im Hundezentrum Ulm gibt es selbstverständlich die Möglichkeit, Agility für Jedermann (-frau) ohne Tunierstress zu betreiben.  Traditioneller Abschluss der Agility- Saison war auch in diesem Jahr das große Abschlusstunier.

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Hund darf auch teuer gerettet werden

Selbst wenn man das Fünffache des Wertes eines Tieres aufwenden muss, um es zu heilen, können die Kosten gerechtfertigt sein. Das zeigt ein aktuelles Urteil, in dem ein Hundehalter die Genesungskosten einklagte.


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Publikum kam in der Siegerlandhalle auf den Hund

Siegen. Tief in die Psyche von Hunden blickte Martin Rütter jetzt in Siegen. Das Publikum amüsierte sich.

 

Hundeversteher Martin Rütter begeisterte sein Publikum in der Siegerlandhalle. Foto: jea

 

  

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Hunde sind die besten Therapeuten

Katharina von der Leyen schreibt jeden Sonntag über Freud und Leid als Hundehalter

 

Seit ein paar Jahren begleiten meine Hunde mich zum „Besuchsdienst“ in einen Kindergarten für sogenannte „unterprivilegierte“ Kinder – Kinder aus schwierigen Verhältnissen, die oft mit vier, fünf Jahren noch nicht richtig sprechen können, weil zu Hause keiner mit ihnen redet, die motorisch unterentwickelt sind, weil niemand mit ihnen Laufen, Rennen, Hüpfen, Tanzen oder Klettern geübt hat und sie zu Hause hauptsächlich vor dem Fernseher sitzen und Trickfilme ansehen (zeichnen können sie deshalb aber trotzdem nicht, weil sie dort gar keine Buntstifte haben).

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Sonntag, 9. Dezember 2012

Kontrollaktion angedroht: Schon gab's mehr Hunde

Plötzlich waren es über 600 Hunde, für die Steuern gezahlt wurden

 Schon vor anderthalb Jahren ging die angekündigte Hundebestandsaufnahme im Einzugsbereich von Bad Neustadt in ihre letzte Runde. Die Stadtverwaltung hatte den Hundehaltern die Möglichkeit gegeben, ihre Vierbeiner auf freiwilliger Basis bis zu einem Stichtag zur Steuerveranlagung nachzumelden und ihnen dabei Straffreiheit zugestanden.

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Freitag, 7. Dezember 2012

Marktneuheit im Hundetransport:

DOG-Sport Hundeanhänger mit luftgefedertem Fahrwerk

 Melle, November 2012. Das Metallunternehmen GLA-WEL GmbH im niedersächsischen Melle wartet in seiner Sparte Anhängerbau erneut mit einer Innovation auf. Die Hundeanhänger der Serie ,,DOG-Sport" können jetzt auf Wunsch mit einem luftgefedertem Fahrwerk ausgestattet werden. GLA-WEL ist damit der erste und bisher einzige Hersteller von Hundeanhängern, der seinen Kunden diese Option anbietet.

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Nienburg: Hunde greifen Menschen an - Rottweiler erschossen

Schulkind und Polizisten attackiert!

 Der Rottweiler wurde von der Polizei in Nienburg erschossen. Zuvor griffen er und ein Schäferhund 
| Symbolfoto: MT-Archiv

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Was in den Fressnapf darf ...

Es gebe nichts Besseres als fertiges Trockenfutter für den Hund, meinen manche. Andere glauben, gekochtes Essen sei besser – und die dritten sagen, nichts gehe über Rohkost. FOCUS-Online macht den Faktenchek.



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Pfoten-Pflege allgemein

Hunde-Gesundheit - Hundepfotenpflege: Tipps zur Pflege der Hunde-Pfoten. ... Dadurch verhindern Sie, dass sich Schmutz oder im Winter sogar Eis zwischen ...

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Zwei Hunde sterben bei Autounfall!

Zwei freilaufende Hunde sind am Mittwoch von einem Auto zwischen Fehrbellin und Betzien (Ostprignitz-Ruppin) erfasst worden. Sie starben ...

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Hunde jagen asiatische Schädlingskäfer

Sie sind schwarz-glänzend, werden bis zu dreieinhalb Zentimeter groß - und ihre Larven sind unglaublich gefräßig. Haben der Asiatische ...

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Buletten mit Rasierklingen

Die Hunde-Hasserin hatte zehn kleine Fleischbällchen verteilt, die mit Rasierklingenteilen versetzt waren. Anschließend flüchtete die Täterin ...

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Skalpellklingen im Hunde-Bauch

Der Tierschutzverein (TSV) Gießen und Umgebung warnt vor „brutalen Tierhassern“, die offenbar in der Wieseckaue unterwegs sind.

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Flusslandschaft entdeckt die Hunde

Davon können die Besitzer von Hunden nur träumen. Zwar zahlen diese in jeder Gemeinde einen Obolus für die Haltung ihres Tieres in die ...


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"Ich will auch mit meiner Familie Urlaub machen und nicht in einer Tierpension auf sie warten müssen." Foto: Meißner

Halter fordern Freiraum für Hunde!

In Freiburg gibt es nur eine öffentliche Wiese, wo Hunde ausdrücklich toben dürfen / Hundebesitzer finden sie nur bedingt geeignet.

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Auch Hunde haben Rücken!

Es kneift, zieht oder fühlt sich total verspannt an: Rückenschmerzen treffen nicht nur den Bürohengst, sondern auch den Hund. Dann kann dem Vierbeiner eine Physiotherapie helfen. Und wie der Mensch muss auch das Tier dazu auf der Liege Platz nehmen.

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Donnerstag, 6. Dezember 2012

In der Weihnachtsbäckerei – Backen und Kochen für den Hund


Plätzchen, Stollen und Schokoloade – Weihnachten ist seit jeher die Zeit süßer Versuchungen und unwiderstehlicher Leckereien. Doch was dem Menschen im schlimmsten Fall etwas Weihnachtsspeck beschert, ist für Hunde oftmals Gift. Wer seinen Vierbeiner trotzdem nicht ausschließen möchte, kann mit ein wenig Aufwand eigene, tiergerechte Festtagshappen erstellen.
Obwohl Hunde über einen gänzlich anderen Geschmackssinn verfügen, wissen die Tiere Selbstgemachtes zu schätzen. Beim Kochen für den Hund können individuelle Bedürfnisse erfüllt werden, die industriell gefertigtes Futter vernachlässigt.
Wie auch bei für Menschen zubereiteten Gerichten, ist die Wahl der richtigen Zutaten beim Kochen für den Hund von entscheidender Bedeutung. Alle Bestandteile sollten frisch sein und Lebensmittelqualität besitzen, besonders Fleisch muss auf Konsistenz und Fettgehalt geprüft werden. Prinzipiell spielt die Art des Fleisches keine Rolle, lediglich Schweinefleisch darf aufgrund von Infektionsgefahr keine Verwendung finden. Darüber hinaus sollte beim Kochen für den Hund auf geschmacksverändernde Zusatzstoffe, beispielsweise Gewürze, verzichtet werden.
Werden Zutaten variiert und auf die individuellen Bedürfnisse eines Tieres abgestimmt, stellen selbst zubereitete Gerichte eine gesunde Alternative zu industriell gefertigtem Futter dar. Darüber hinaus stärkt Backen und Kochen für den Hund die Beziehung und kommt gleichzeitig der Gesundheit des Tieres zu Gute.

Selbstgemachte Fleischkekse

Selbstgemachte Hundekekse sind ideale Leckerlis für zwischendurch und tragen zudem zur Zahnpflege bei. Der Fantasie sind dabei keine Grenzen gesetzt, die Zutaten können nach Belieben (unter obigen Voraussetzungen) ausgetauscht werden.
Statt Fleisch kann auch Fisch Verwendung finden, das Gemüse lässt sich auch frei variieren oder sogar durch Obst ersetzen.

Zutaten

1 Ei
100g Fleisch
80g Gemüse
2 EL Quark

Alle Zutaten werden zu feinem Brei verrührt und anschließend auf einem Backblech verteilt. Anschließend wird die Masse bei mittlerer Temperatur (ca. 160°) gebacken, bis sie den gewünschten Bräunungsgrad erreicht hat. Im Anschluss etwas Abkühlen lassen und kleine, handliche Stücke herausschneiden. Nach ein bis zwei Tagen, wenn die Kekse vollkommen getrocknet sind, können sie verfüttert werden.

Rind-Lamm-Eintopf

Während selbstgemachte Fleischkekse sich nur als Leckerli eignen, kann dieses Rezept eine vollwertige Mahlzeit ersetzen. Beim Kochen für den Hund sollte ausschließlich frisches Gemüse verwendet werden, da in Konservendosen häufig Gewürze enthalten sind.

Zutaten

500g Rindfleisch
250g Lammfleisch
130g Reis
1l Wasser
Karotten
Kartoffeln

Zunächst wird das Fleisch zerteilt und in mundgerechte Häppchen geschnitten. Anschließend werden Kartoffeln sowie Karotten geraspelt und zusammen mit dem Fleisch im Wasser gekocht. Nach fünft bis zehn Minuten fügt man den Reis hinzu und lässt den Eintopf zwanzig Minuten lang köcheln. Zum Schluss muss das Gericht abkühlen und kann schließlich lauwarm serviert werden.
Falls ihr noch leckere Weihnachtsrezepte für Hunde kennt, teilt sie uns und unseren Lesern unten als Kommentar gerne mit!
Wir wünschen euch und euren Hunden einen schönen Start in die Weihnachtszeit!

Quelle: http://snoopet.de/blog/in-der-weihnachtsbackerei-backen-und-kochen-fur-den-hund/ 

Wie schützt man Hunde vor Kälte, Eis und Schnee?

Die Temperaturen sinken, die Tage werden kürzer und der erste Schnee fällt. Menschen können sich durch Pullies, Mützen und Co. selbstständig vor der frostigen Jahreszeit schützen. Doch wie gehen unsere Hunde mit Kälte, Eis und Schnee um? Viele hilfreiche Tipps & Tricks findet ihr in unserer tierischen Grafik rund um dieses Thema.







Wie schützt man Hunde vor Kälte - Infografik 



 Quelle: http://snoopet.de/blog/wie-schutzt-man-hunde-vor-kalte-eis-und-schnee/

Hunde sollen Lungenkrebs erschnüffeln

Hunde sollen bei der Früherkennung von Lungenkrebs behilflich sein. Das Patent der Krebsschnüffelhunde hält eine steirische Firma, und die ersten Tiere wurden von einem Steirer trainiert. Das Pilotprojekt zeigte eine ermutigende Trefferquote. 2003 habe man ihn mit der Idee der Lungenkrebsschnüffelhunde nur milde belächelt, sagt Wolfgang Gleichweit - der pensionierte Polizist fing damals an, 54 Hunde darauf zu trainieren, ähnlich wie bei Alkotests aus Atemproben Lungenkrebs zu erschnüffeln. Die Hunde können aus der Atemluft alkalische Substanzen herausriechen, die sich bei Krebserkrankungen bilden.
Hund
ORF
In ersten Testreihen erzielten die Hunde eine Trefferquote von rund 70 Prozent

Mit Alkotests vergleichbar

Übrig blieben schließlich neun Hunde, mit denen Gleichweit auch jetzt noch arbeitet. In einer Zusammenarbeit mit der Zeltweger Firma „Darwin“ wurde das Patent für die Tests angemeldet, die jetzt wiederum international für Anerkennung der österreichischen Krebsforschung sorgen könnten.

Erste Testreihen mit hoher Trefferquote

Mittlerweile wurde die Treffsicherheit der Vierbeiner in einem Pilotprojekt von Medizinern getestet: Im September begann eine Studie mit 1.200 Personen in ganz Österreich, die die Lungenkrebsschnüffelhunde sozusagen einem Härtetest unterzieht, so der deutsche Naturwissenschaftler und Projektleiter Theodor Doll - mehr dazu auch in Hunde erschnüffeln Lungenkrebs (5.12.2012)
In dieser Studie müssen die Hunde zwischen Lungenkrebs und anderen Lungenerkrankungen unterscheiden, und laut Medizinern hätten die Tiere in den ersten Testreihen eine Trefferquote von 70 Prozent erzielt. Hundetrainer Gleichweit spricht sogar von fast 100 Prozent, was sich aber wissenschaftlich nicht überprüfen ließ, so Projektleiter Doll.

Steirer führt eigenen Studie fort

Die Mediziner haben Suchhundeteams aus ganz Österreich in die Studie eingebunden, Gleichweits Tiere wurden dabei nicht einbezogen. Er selbst mache im Rahmen seines gemeinnützigen Vereins auf eigene Faust weiter, sagt der Steirer, und arbeitet bereits an weiteren Forschungsprojekten, die der Früherkennung von Krankheiten dienen sollen.

Quelle: http://steiermark.orf.at/news/stories/2561997/

Mittwoch, 5. Dezember 2012

Ärger um Wolfsmanagement in Brandenburg

Ärger um Wolfsmanagement in Brandenburg

Bauernbund kündigt seine Mitarbeit auf
- Eine Woche vor der abschließenden Beratung zum Wolfsmanagement in Brandenburg gibt es Ärger. Der Bauernbund Brandenburg kündigte am Dienstag seine Mitarbeit beim Wolfsmanagementplan des Landes auf. Darin wird unter anderem geregelt, wie Landwirte bei der wolfssicheren Einzäunung ihrer Tiere gefördert und bei gerissenem Vieh entschädigt werden. Das Umweltministerium des Landes bedauerte die Entscheidung des Verbandes.
"Das Beteiligungsverfahren ist eine Farce", sagte Bauernbund-Vorstandsmitglied Lutz-Uwe Kahn aus Kleßen (Havelland). Er kritisiert, dass bei den bisherigen Sitzungen zum Wolfsmanagement nichts für die Bauern erreicht worden sei. Das Umweltministerium sei nicht in der Lage, den Tierhaltern flächendeckend wolfssichere Zäune zu finanzieren. Ungeklärt sei auch die Haftungsfrage bei ausbrechenden Rinderherden.

Zahl der Tiere begrenzen

Ausgerechnet die umweltfreundlichste und tiergerechteste Haltungsform werde dadurch unwirtschaftlich, wenn nicht gar unmöglich gemacht, kritisierte Kahn. Der Nebenerwerbslandwirt bemängelte, dass es keine konkrete Zielgröße für eine verträgliche Wolfspopulation in Brandenburg gebe. Dies sei das Mindeste, wenn ein Kompromiss zwischen Naturschutz und Tierhaltern gefunden werden soll.
Kahn forderte sogar, den Wolf in Regionen mit Landwirtschaft zu bejagen. "Wir haben in Brandenburg etwa 60.000 Hektar Naturreservate sowie tagebau- oder munitionsgeschädigte Sperrgebiete, in die sich der Wolf schon jetzt zurückziehen kann", sagte Kahn und ergänzte sarkastisch: "Wenn das nicht reicht, gibt es ja auch noch Potsdam und Berlin". Der Bauernbund vertritt als kleiner Verband die Interessen konventionell produzierender Landwirte. Auch der wesentlich größere Bauernverband sieht die Ansiedlung des Wolfes kritisch.
Beim Umweltministerium stieß die Kritik des Bauernbundes auf Unverständnis. In den Beratungen zum Wolfsmanagement sei davon nicht die Rede gewesen, sagte der zuständige Mitarbeiter Ekkehard Kluge. Landwirte würden derzeit bereits bei der Anschaffung wolfssicherer Zäune gefördert. Auch eine auf freiwilliger Basis fußende Entschädigungszahlung für Bauern, deren Tiere vom Wolf gerissen wurden, gebe es vom Land.
Die Regeln sollen im Wolfsmanagementplan erstmals schriftlich fixiert werden. Die Verhandlungen dazu sollen laut Kluge in der nächsten Woche abgeschlossen sein. Zu den Beratungen eingeladen wurden nach seinen Angaben etwa 100 Verbände, wissenschaftliche Institutionen und Behörden. Rund 50 hätten sich beteiligt. Zur Forderung, eine Zielgröße für die Anzahl von Wölfen festzulegen, sagte Kluge, dass dies nicht zulässig sei. Brandenburg müsse sich an die entsprechenden Naturschutzregelungen der EU und des Bundes halten. Das Jagen von Wölfen ist danach streng verboten und kann mit bis zu 50.000 Euro Geldstrafe oder Haft geahndet werden. Zielgrößen seien deshalb gar nicht möglich, erklärte Kluge.
Nach Angaben des Ministeriums gibt es im Land neun Wolfsrudel, vor allem im Süden des Bundeslandes. Die Zahl der Wölfe wird auf 70 bis 80 geschätzt.
Quelle: http://www.morgenpost.de/printarchiv/brandenburg/article111814827/Aerger-um-Wolfsmanagement-in-Brandenburg.html


Hund und Katze eignen sich nicht als Geschenk: Keine Tiere unterm Weihnachtsbaum!

Keine Tiere unterm Weihnachtsbaum!

Keine Tier unterm Weihnachtsbaum!
Foto: Tasso e. V.
Hundewelpen und Katzenkinder sind süß und erobern Kinderherzen bekanntlich im Sturm. Als Weihnachtsgeschenk scheinen sie deshalb ideal zu sein.

Die Tierschutzorganisation Tasso aber warnt: Tierheime werden alle Jahre wieder mit einer Flut von Vierbeinern konfrontiert, Weihnachtsgeschenke für Kinder, die nach der ersten Euphorie den Spaß am Familienzuwachs verloren haben.
"Ein Haustier bringt auch Verantwortung mit sich", sagt Philip McCreight, Leiter von Tasso. "Auf der Tagesordnung stehen nicht nur Kuscheln, Schmusen und Streicheln, sondern auch regelmäßiges Gassi gehen, Saubermachen und Füttern. Manche Kinder sind damit überfordert. Wenn dann die Eltern nicht mitspielen, wird das unüberlegt geschenkte Haustier zur Belastung."
Der Tierschützer appelliert an Eltern, Kindern keine Tiere zu Weihnachten zu schenken. Oder nur dann, wenn zuvor ganz klar über die notwendige Pflege und die Zuständigkeiten gesprochen wurde. Die beste Zeit, sich beispielsweise einen jungen Hund ins Haus zu holen, sei ohnehin das Frühjahr. "Dann macht es einfach mehr Spaß, draußen mit dem Hund herumzutollen", sagt McCreight und verweist auf die Tierheime, in denen recht häufig schon bereits stubenreine junge Hunde – aber natürlich auch andere Vierbeiner wie Katzen, Meerschweinchen und Kaninchen – sehnsüchtig auf ein neues Herrchen oder Frauchen warten.


Dienstag, 4. Dezember 2012

„So töten keine Hunde!“


„So töten keine Hunde!“


[KT_BU]Schweren Herzens räumt Klaus Pieper die toten Tiere aus dem umzäunten Gehege. [KT_CREDIT] FOTO: S. weirauch
[KT_BU]Schweren Herzens räumt Klaus Pieper die toten Tiere aus dem umzäunten Gehege. [KT_CREDIT] FOTO: S. weirauch
Von unserem Redaktionsmitglied
Simone Weirauch

Hat ein Wolf den Schafen die Kehlen durchgebissen? Für die Tierhalter gibt es keinen Zweifel. Doch von den Behörden ließ sich noch niemand blicken.

Vorpommern.Am Samstagnachmittag hat Klaus Pieper die Faxen dicke. Er schnappt sich die Schubkarre, packt die steifen Kadaver und lädt sie auf. Die beiden toten Schafe sollen erst einmal raus aus dem Tiergatter. Am Freitag hatte er sie entdeckt. Beide Tiere waren tragend und sollten dieser Tage ihre Lämmer zur Welt bringen. Sie sind in der Nacht zum Freitag mit einem Biss in die Kehle getötet worden. Ein weiteres Schaf der Kamerun-Herde liegt verletzt am Zaun. Wenn es tatsächlich vom Wolf gebissen wurde, wird es wohl nicht mehr lange leben. Auch der Bock hinkt ein bisschen. Pieper vermutet, dass der tapfere Bock den oder die Angreifer vertrieben hat und dabei selbst verletzt wurde. Und dann zeigt er auf die Kratzspuren an einem der 1,50 Meter hohen Zaunfelder. Der nächtliche Angreifer hat an mehreren Stellen versucht, in das Schafgehege zu gelangen. Es befindet sich unmittelbar am Hof. Klaus Pieper und seine Familie wohnen ganz am Rand des Dorfes, in Meiersberg-Ausbau. Da gibt es nur noch Wiese und Wald. „Erst dachte ich, ein Hund hat hier sein Unwesen getrieben“, sagt Pieper. Gleich morgens hatte er die Gegend nach dem Streuner abgesucht. Nichts. Statt dessen findet er die zwei toten Tiere auf der Wiese der Nachbarin. Eines davon hat einen aufgerissenen Leib und einen angefressenen Oberschenkel. Ein drittes Schaf ist verletzt. Für den Meiersberger ist es ein klarer Fall: Das war ein Wolf.
„Tja, was soll ich sagen? Wölfe wurden hier schon gesichtet, in Meiersberg und auch in Torgelow-Holl“, sagt Klaus Pieper. Aber wer so etwas ausspricht, wird schnell als Spinner hingestellt. Pieper glaubt an das, was er mit eigenen Augen sieht. Und das sind die durchgebissenen Kehlen seiner Schafe. Er ist sicher: So töten keine Hunde.
Angst hat Klaus Pieper nicht. Nur um seine Schafe fürchtet er. Auch seine Lebensgefährtin Jana Wahl und die zwölfjährige Tochter fühlen sich sicher auf dem abgelegenen Gehöft mit den vielen Tieren. Aber sie sind gewarnt. Ein bisschen mulmig sei ihr schon, sagt Jana Wahl. Was ist, wenn er wieder kommt, der Wolf? Sie hat sich erkundigt: Auch drei Meter hohe Zäune halten keine hungrigen Wölfe ab. Die Tiere tun schließlich nur das, was in ihrer Natur liegt. Vielmehr ärgern sich die betroffenen Schafhalter über die Behörden. „Seitdem am Freitagmorgen die Polizei da war, hat sich niemand mehr blicken lassen. Kein Amtstierarzt, keine Jagdbehörde.“ Es hieß, dass Experten den Fall prüfen. Doch bisher hat sich kein Experte sehen lassen.


Quelle: http://www.nordkurier.de/cmlink/nordkurier/lokales/ueckermuende/so-toten-keine-hunde-1.512610
  

Warum Hunde plötzlich ausrasten

Expertin erklärt Beiß-Attacke

Warum Hunde plötzlich ausrasten

München - Astrid Cordova ist Besitzerin einer Hundeschule in München. Die 57-Jährige trainiert seit 35 Jahren Vierbeiner und erstellt als freie Sachverständige für Versicherungen Gutachten über Kampfhunde. Wir sprachen mir ihr über die Attacke in Polsdorf.
Im bayerischen Polsdorf wurden sechs Kinder von einem Polizeihund angegriffen. Die Leiterin einer Hundeschule und freie Sachverständige für Versicherungen, Astrid Cordova, erklärt, warum Hunde plötzlich ausrasten:
Was bringt einen Hund dazu, so auszurasten?
Astrid Cordova ist Expertin für Hunde. foto: knAstrid Cordova ist Expertin für Hunde. foto: kn
Grundsätzlich gilt ein Polizeihund durch seine Ausbildung als Kampfhund. Sie dürfen eigentlich nur im Dienst eingesetzt werden, in der Freizeit muss sie der Hundeführer absichern. Sie dürfen dann zwar freilaufen, aber nur dort, wo nichts passieren kann. So eine Attacke ist ein Triebverhalten, bei dem das Beuteschema aktiviert wird. Das kann verschiedene Ursachen haben. Belgische Schäferhunde gelten als hochtriebige Hunde, deswegen werden sie auch gerne als Diensthunde eingesetzt. Sie lernen sehr schnell, ihre Intelligenz wird aber nur einseitig gefördert.
Das heißt, sie sind nicht intelligent genug, um Kinder von flüchtigen Verbrechern zu unterscheiden?
Nein, so kann man das nicht sagen. Aber ein zwei Jahre alter Hund ist noch sehr jung und manchmal einfach schlecht zu kontrollieren. Aber entscheidend für sein Verhalten ist die Sozialisierung des Hundes, bevor er zur Polizei kommt. Die Vorgeschichte ist leider oft unbekannt.
Werden die Hunde nicht von ihren Diensthundeführern aufgezogen?
Nein, die ersten Lebensmonate verbringen die Hunde bei Privatpersonen, zum Beispiel bei Züchtern. Und dort wachsen sie oft in Zwingern auf. Ich will das Verhalten des Tieres in Polsdorf nicht entschuldigen, aber so ist nun mal die Realität. Die Polizei hat in der Regel keine eigene Zucht, da wird an allen Ecken und Enden gespart. Und dann müssen sich Diensthundeführer und Tier auch noch relativ schnell zusammenraufen. Da fehlt die Zeit für die Bindung. Die Hunde werden trainiert, um Drogen oder Sprengstoff zu erschnuppern, oder als Schutzhund. Die Tiere sind damit manchmal überfordert.
Gibt es einen Moment, wo der Polizeihund nur noch auf eine Person hört?
Heutzutage wird ein Diensthund meist nur auf eine Person trainiert, früher waren es bis zu vier Personen. Schwierig wird es aber, wenn er in ein Beuteschema kommt. Das sind Situationen, wo der Hund glaubt, dass er das Recht hat, so zu handeln, wie er handelt. Er bekommt ja auch eine Kampfausbildung.
Worin unterscheidet sich die Ausbildung von Polizeihunden von der normaler Hunde?
Ein Polizeihund wird trainiert, um auch Menschen anzugreifen. Der darf auf den ganzen Körper gehen, im Training trägt ein Beamter dafür einen Ganzkörper-Schutzanzug. Da braucht es ein gewisses Aggressionspotential. Der Sporthund geht nur auf Beute, da wird der Spieltrieb gefördert.
Sie korrigieren auffällige Hunde. Kann man einen Hund korrigieren, der Kinder derart angreift?
Nein, ich denke nicht. Ein Hund darf keine Kinder beißen, solche Hunde werden bei der Polizei normalerweise ausgemustert oder eingeschläfert. Ein Hund, der einmal beißt, wird es wieder tun. So eine Gefahr darf man nicht bestehen lassen.
Interview: Patrick Wehner

Neue Satzung für die Gemeinde Am Mellensee, Gültig ab dem 01.01.2013

Satzung der Gemeinde Am Mellensee über die Erhebung einer Hundesteuer

(Hundesteuersatzung)

vom 17.10.2012

Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 Kommunalverfassung des
Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl.I/07, [Nr.19]
S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 13. März
2012 (GVBl.I/12, [Nr. 16] in Verbindung mit den §§ 1, 2 und 3 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl.I/04,
[Nr. 08] S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom
13. März 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 16] hat die Gemeindevertretung der
Gemeinde Am Mellensee in der Sitzung am 17.10.2012 folgende
Satzung beschlossen:

§ 1

Steuergegenstand, Steuerpflicht, Haftung

(1) Die Gemeinde Am Mellensee erhebt eine Hundesteuer. Gegenstand
der Steuer ist das Halten von Hunden durch natürliche
Personen im Gemeindegebiet.
(2) Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Als Hundehalter gilt, wer
einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen
in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle
in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren
Haltern gemeinsam gehalten. Ein zugelaufener Hund gilt als
aufgenommen, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen beim
Ordnungsamt der Gemeinde Am Mellensee gemeldet und bei
einer von dieser bestimmten Stelle abgegeben wird. Halten
mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so
sind sie Gesamtschuldner.
(3) Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung
genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen
hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer
anderen Gemeinde/Stadt der Bundesrepublik Deutschland bereits
versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, wenn die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen einen Zeitraum von
zwei Monaten überschreitet.

§ 2

Gefährliche Hunde

(1) Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Satzung gelten:
a) Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale,
Zucht, Ausbildung oder Abrichten von einer über das natürliche
Maß hinausgehenden Kampfbereitschaft, Angriffslust,
Schärfe oder einer anderen in ihrer Wirkung vergleichbaren,
Mensch oder Tier gefährdenden Eigenschaft auszugehen ist,
b) Hunde, die als bissig gelten, weil sie einen Menschen oder
ein Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen
oder durch Schläge oder in ähnlicher Weise provoziert
worden zu sein, oder weil sie einen anderen Hund trotz dessen
erkennbar artüblichen Unterwerfungsgestik gebissen
haben,
c) Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrollierbar
Wild oder andere Tiere hetzen oder reißen,
oder
d) Hunde, die ohne selbst angegriffen oder provoziert worden zu
sein, wiederholt Menschen gefährdet haben oder wiederholt
Menschen in gefahrdrohender Weise angesprungen haben.
(2) Die Haltung folgender Hunderassen ist in Brandenburg grundsätzlich
verboten (lt. § 8 Abs. 2 Hundehaltervorordnung - HundehV):
1. American Pitbull Terrier
2. American Staffordshire Terrier
3. Bullterrier
4. Staffordshire Bullterrier
5. Tosa Inu
sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
(3) Insbesondere bei Hunden folgender Rassen oder Gruppen sowie
deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden
ist von der Eigenschaft eines gefährlichen Hundes auf Grund
rassespezifi scher Merkmale oder Zucht im Sinne des Absatzes
1, Buchstabe a auszugehen, solange der Hundehalter nicht im
Einzelfall der örtlichen Ordnungsbehörde nachgewiesen hat,
dass der Hund keine gesteigerte Kampfbereitschaft, Angriffslust,
Schärfe oder eine andere in ihrer Wirkung vergleichbare
Eigenschaft gegenüber Mensch und Tier aufweist:
Alano
Bullmastiff
Cane Corso
Dobermann
Dogo Argentino
Dogue de Bordeaux,
Fila Brasileiro,
Mastiff,
Mastin Espanol
Mastino Napoletano
Perro de Presa Canario,
Perrode Presa Mallorquin
Rottweiler
(4) Der Nachweis (Haltungserlaubnis) nach Abs. 3 ist nur bei Hunden
zulässig, die das erste Lebensjahr vollendet haben. Über
den Nachweis nach Satz 1 erteilt die örtliche Ordnungsbehörde
eine Bescheinigung (Negativzeugnis). Zuvor hat der Halter den
Hund dauerhaft mit Hilfe eines Mikrochip- Transponders gemäß
ISO-Standard kennzeichnen zu lassen und dies und seine
Zuverlässigkeit nach § 12 HundehV der örtlichen Ordnungsbehörde
nachzuweisen. Mit dem Negativzeugnis erhält der
Hundehalter eine Plakette nach § 2 Abs. 3 S. 3 HundehV. Das
Negativzeugnis verliert mit dem Wechsel des Hundehalters sowie
nach der Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes seine
Gültigkeit. Nach der Negativzeugniserteilung kann der Hund
wie ein nicht gefährlicher Hund gehalten und geführt werden.
(5) Hat der Hundehalter (Haltungserlaubnis) im Einzelfall der Gemeinde
Am Mellensee den Nachweis nach Abs. 4 erbracht, so
gelten die unter § 3 Abs. 1 genannten Steuersätze.

§ 3

Steuermaßstab und Steuersatz

(1) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder
mehreren Personen gemeinsam
a) nur ein Hund gehalten wird 31,00 EUR
b) zwei Hunde gehalten werden 40,00 EUR je Hund
c) drei und mehrere Hunde gehalten werden 79,00 EUR je Hund.
(2) Abweichend von Absatz 1 beträgt die Steuer für gefährliche
Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 dieser Satzung jährlich, wenn
a) nur ein gefährlicher Hund gehalten wird
320,00 EUR
b) zwei gefährliche Hunde gehalten werden
400,00 EUR je gefährlichen Hund
c) drei und mehr gefährliche Hunde gehalten werden
470,00 EUR je gefährlichen Hund.
(3) Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 4 gewährt wird,
werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht berücksichtigt.
Hunde, für die eine Steuerermäßigung nach § 5
gewährt wird, werden mitgezählt. Für gefährliche Hunde nach
§ 3 finden die Steuerbefreiungs- und Steuerermäßigungstatbestände
der §§ 4 und 5 keine Anwendung.

§ 4

Steuerbefreiung

(1) Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Gemeinde
Am Mellensee aufhalten, sind für diejenigen Hunde steuerfrei,
die sie bei ihrer Ankunft besitzen, wenn sie nachweisen können,
dass die Hunde in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik
Deutschland versteuert werden oder von der Steuer befreit
sind.
(2) Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt, für Hunde die ausschließlich
dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst
hilfloser Personen dienen, jedoch höchstens für einen Hund.
Hilflose Personen im Sinne dieser Satzung sind solche Personen,
die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen
„aG“ oder „H“ besitzen.
(3) Weiterhin wird Steuerbefreiung auf Antrag gewährt für nicht
zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde, die als Gebrauchshunde
ausschließlich zur Bewachung von nicht gewerblich gehaltenen
Viehherden verwandt werden, in der hierfür benötigten Anzahl.
(4) Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Rettungshunde,
die für gemeinnützige Institutionen tätig sind.

§ 5

Steuerermäßigung

(1) Die Steuer ist auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes nach §3 zu ermäßigen für
a) Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem
nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen,
erforderlich sind.
b) Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen,
welche von dem nächsten im Zusammenhang bebauten
Ortsteil mehr als 200 m entfernt liegen, erforderlich sind.
(2) Für Hunde, von Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
nach dem Sozialgesetzbuch XII ist die Steuer auf Antrag auf
die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen, jedoch nur
für einen Hund.

§ 6

Allgemeine Voraussetzungen für Steuerbefreiungen

und Steuerermäßigungen

(Steuervergünstigungen)
(1) Steuerbefreiungen nach § 4 Abs. 2 und 3 bzw. Steuerermäßigungen
nach § 5 werden nur gewährt, wenn der Hund, für den
die Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den
angegebenen Zweck hinlänglich geeignet ist.
(2) Steuerbefreiungen nach § 4 Abs. 2 und 3 sowie Steuerermäßigungen
nach § 5 werden nicht gewährt für gefährliche Hunde
im Sinne des § 2 dieser Satzung. Dies gilt nicht für solche Hunde,
für die der Hundehalter den Nachweis nach § 2 Abs. 4 dieser
Satzung erbringen kann.
(3) Der Antrag auf Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung ist spätestens
zwei Wochen vor Beginn des Monats, in dem die Steuervergünstigung
wirksam werden soll, schriftlich bei der Gemeinde
Am Mellensee zu stellen. Bei verspätetem Antrag wird
die Steuer für den nach Eingang des Antrages beginnenden
Kalendermonat auch dann nach den Steuersätzen des § 3 erhoben,
wenn die Voraussetzungen für die beantragte Steuervergünstigung
vorliegen.
(4) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung
weg, so ist dies innerhalb von 2 Wochen nach dem
Wegfall der Gemeinde Am Mellensee schriftlich anzuzeigen.

§ 7

Beginn und Ende der Steuerpflicht

(1) Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Kalendermonats, der
auf die Aufnahme des Hundes in den Haushalt folgt. Bei Hunden,
die dem Halter durch Geburt von einer von ihm gehaltenen
Hündin zuwachsen, beginnt die Steuerpflicht mit dem
1. des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird.
In den Fällen des § 1 Abs. 3 Satz 2 beginnt die Steuerpflicht
mit dem 1. des Kalendermonats, in dem der Zeitraum von zwei
Monaten überschritten worden ist. Bei Zuzug eines Hundehalters
aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit
dem 1. des auf den Zuzug folgenden Kalendermonats.
(2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in
dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht.
Kann der genaue Zeitpunkt der Abschaffung, des Abhandenkommens
oder des Eingehens durch den Hundehalter nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des
auf die Abmeldung folgenden Kalendermonats. Bei Wegzug
eines Hundehalters aus der Gemeinde Am Mellensee endet die
Steuerpflicht mit Ablauf des Kalendermonats, in den der Wegzug
fällt.

§ 8

Festsetzung und Fälligkeit der Steuer

(1) Steuerjahr ist das Kalenderjahr. Die Steuer wird für ein Kalenderjahr
oder – wenn die Steuerpflicht erst während des Kalenderjahres
entsteht – für den Rest des Kalenderjahres durch
Bescheid festgesetzt.
(2) Die Steuer wird wie folgt fällig:
a) bei einer Jahressteuer bis 15 Euro am 15. August jeden Jahres
in einer Summe,
b) bei einer Jahressteuer bis 30 Euro halbjährlich am 15. Februar
und 15. August jeden Jahres mit der Hälfte des Jahresbetrages,
c) bei einer Jahressteuer von mehr als 30 Euro vierteljährlich
am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November jeden
Jahres mit einem Viertel der Jahressteuer.
Entsteht die Steuer erst während des Kalenderjahres, so ist die
Steuer in einem Betrag einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides
fällig.
(3) Auf Antrag kann die Hundesteuer in einem Jahresbetrag entrichtet
werden. Abweichend von Abs. 2 ist die Steuer in diesem
Falle am 1. Juli des Kalenderjahres fällig. Der Antrag muss
spätestens bis zum 30. November des dem Steuerjahr vorangehenden
Jahres gestellt werden. Die beantragte Zahlungsweise
bleibt solange maßgebend, bis ihre Änderung beantragt wird.
Endet die Steuerpflicht während des Fälligkeitszeitraumes, so
sind die für die Zeit nach dem Ende der Steuerpflicht bereits
geleisteten Zahlungen zu erstatten.
(4) Wer bereits einen in einer Gemeinde der Bundesrepublik
Deutschland versteuerten Hund erwirbt oder mit einem solchen
Hund zuzieht oder wer an der Stelle eines abgeschafften,
abhanden gekommenen oder eingegangenen Hundes einen
neuen Hund erwirbt, kann die Anrechnung der nachweislich
bereits entrichteten, nicht erstatteten Steuer auf die für den
gleichen Zeitraum zu entrichtende Steuer verlangen.

§ 9

Sicherung und Überwachung der Steuer

(1) Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von
zwei Wochen nach der Aufnahme - oder wenn der Hund ihm
durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen
ist – innerhalb von zwei Wochen nachdem der Hund
drei Monate alt geworden ist, bei der Gemeinde Am Mellensee
schriftlich anzumelden. In den Fällen des § 1 Abs. 3 Satz 2 muss
die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag erfolgen,
an dem der Zeitraum von zwei Monaten überschritten
worden ist. In den Fällen des § 7 Abs. 1 Satz 4 muss die Anmeldung
innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug
folgenden Kalendermonats erfolgen.
(2) Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen,
nachdem er ihn veräußert hat oder sonst abgeschafft wurde,
nachdem der Hund abhanden gekommen oder eingegangen
ist oder nachdem der Halter aus der Gemeinde Am Mellensee
weggezogen ist, bei der Gemeinde Am Mellensee schriftlich
abzumelden. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere
im Gemeindegebiet wohnende Person sind bei der Abmeldung
der Name und die Anschrift dieser Person mitzuteilen.
(3) Die Gemeinde Am Mellensee übersendet mit dem Steuerbescheid
oder mit der Bescheinigung über die Steuerbefreiung
für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Der Hundehalter darf
Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten
Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten gültigen Hundesteuermarke
umherlaufen lassen. Der Hundehalter ist verpflichtet, den Beauftragten der Gemeinde Am Mellensee die
gültige Hundesteuermarke auf Verlangen vorzuzeigen. Bis zur
Übersendung einer neuen Hundesteuermarke ist die bisherige
Hundesteuermarke zu befestigen oder auf Verlangen vorzuzeigen.
Bei Verlust der gültigen Steuermarke wird dem Hundehalter
auf Antrag eine neue Steuermarke, gegen Ersatz der Kosten,
ausgehändigt.
(4) Grundstückseigentümer, Haushaltsvorstände und deren Stellvertreter
sind verpflichtet, den Beauftragten der Gemeinde Am
Mellensee auf Nachfrage über die auf dem Grundstück oder im
Haushalt gehaltenen Hunde und deren Halter wahrheitsgemäß
nach bestem Wissen und Gewissen Auskunft zu erteilen (§ 12
Abs. 1 Nr. 3a KAG i.V.m. § 93 der Abgabenordnung). Zur wahrheitsgemäßen
Auskunftserteilung nach bestem Wissen und
Gewissen ist auch der Hundehalter verpflichtet.
(5) Bei Durchführung von Hundebestandsaufnahmen sind die
Grundstückseigentümer, Haushaltsvorstände sowie deren
Stellvertreter zum wahrheitsgemäßen Ausfüllen der ihnen von
der Gemeinde Am Mellensee übersandten Nachweisungen
nach bestem Wissen und Gewissen innerhalb der vorgeschriebenen
Fristen verpflichtet. (§ 12 Abs. 1 Nr. 3a KAG in Verbindung
mit § 93 der Abgabenordnung). Durch das Ausfüllen der
Nachweisungen nach Satz 1 wird die Verpflichtung zur An- und
Abmeldung nach den Absätzen 1 und 2 nicht berührt.

§ 10

Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne dieser Satzung in Verbindung mit
§ 15 Abs. 2 Buchstabe b KAG handelt, wer vorsätzlich oder
leichtfertig
a) als Hundehalter entgegen § 6 Abs. 5 den Wegfall der Voraussetzungen
für eine Steuervergünstigung nicht oder nicht
rechtzeitig anzeigt,
b) als Hundehalter entgegen § 9 Abs. 1 einen Hund nicht oder
nicht rechtzeitig abmeldet,
c) als Hundehalter entgegen § 9 Abs. 3 einen Hund außerhalb
der Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes ohne
sichtbar befestigte Steuermarke lässt, die Hundesteuermarke
auf Verlangen des Beauftragten der Gemeinde Am Mellensee
nicht vorzeigt,
und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen oder nicht
gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen.
(2) Ordnungswidrig im Sinne dieser Satzung handelt auch,
a) wer die in Absatz 1 Buchstaben a bis c genannten Ordnungswidrigkeiten
vorsätzlich oder fahrlässig begeht, ohne
es dabei zu ermöglichen, Abgaben zu verkürzen oder nicht
gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen,
b) wer vorsätzlich oder fahrlässig als Hundehalter entgegen § 9
Abs. 2 einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet,
c) wer, ohne Steuerpflichtiger nach § 1 Abs. 2 dieser Satzung zu
sein, als Grundstückseigentümer, Haushaltsvorstand oder deren
Stellvertreter entgegen § 9 Abs. 4 auf Nachfrage der Beauftragten
der Gemeinde Am Mellensee vorsätzlich oder fahrlässig
nicht oder nicht wahrheitsgemäß nach bestem Wissen
und Gewissen über die auf dem Grundstück oder im Haushalt
gehaltenen Hunde und deren Halter Auskunft erteilt,
d) wer, ohne Steuerpflichtiger nach § 1 Abs. 2 zu sein, als
Grundstückseigentümer, Haushaltsvorstand oder deren
Stellvertreter entgegen § 9 Abs. 5 die von der Gemeinde Am
Mellensee übersandten Nachweisungen vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht fristgemäß oder nicht wahrheitsgemäß
nach bestem Wissen und Gewissen ausfüllt.
(3) Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Absatzes 1 können gemäß
§ 15 Abs. 3 KAG mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet
werden.
(4) Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Absatzes 2 können gemäß
§ 3 Abs. 2 BbgKVerf in Verbindung mit § 17 Abs. 1 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes
(OWiG) mit einer Geldbuße von 5
Euro bis 1.000 Euro geahndet werden.

§ 11

In- Kraft-Treten

Die Hundesteuersatzung tritt am 01.01.2013 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Hundesteuersatzung der Gemeinde Am Mellensee
vom 10.11.2004 außer Kraft.
Am Mellensee, den 18.10.2012
F. Broshog  -Bürgermeister

Wenn Hund und Herrchen ein Team bilden

 Test in Blumenthal: Wenn Hund und Herrchen ein Team bilden

Bericht von
Alltag für Hund und Herrchen: In dieser Situation darf der Vierbeiner nicht auf das Klingeln des Radfahrers reagieren.
Alltag für Hund und Herrchen: In dieser Situation darf der Vierbeiner nicht auf das Klingeln des Radfahrers reagieren.
In einer größeren Menschengruppe beispielsweise oder wenn ein Auto plötzlich neben dem Gespann stoppt, weil der Fahrer eine Auskunft benötigt, dürfen die Tiere sich nicht beeindrucken lassen. Auch ein entgegenkommender Radfahrer, der vielleicht auch noch seine Klingel betätigt, sollte vom Hund entspannt aufgenommen werden. Ziel solcher Übungen ist es auch, dass der Hund seinem Führer bedingungslos vertraut.
Ein weiterer Hintergrund: "Für die Hunde sind soziale Kontakte untereinander sehr wichtig", erzählt der Vorsitzende des Vereins, Andreas Gernand. "Beim freien Spiel wird das Miteinander geschult, die Hunde reagieren im Alltag ruhiger und gehorsamer, wenn ihnen ein unbekannter Artgenosse entgegenkommt." Und er sagt: "Zu 90 Prozent werden die Hundeführer geschult, nur zu zehn Prozent der Hund".
Der Blumenthaler Hundesportverein hat zur Zeit 77 Mitglieder, denen Hunde verschiedenster Rassen gehören. Mehrere Veranstaltungen im Jahr finden auf dem Vereinsgelände statt. Jeden Sonnabend um 16.15 Uhr bietet der Verein Anfängern im Hundesport zudem die Möglichkeit, mit ihren Tieren die so genannte "Rüpelgruppe" zu besuchen. In dieser Gruppe werden die Grundlagen für den sicheren Umgang mit dem neuen Hund gelegt.

Quelle: http://www.weser-kurier.de/bremen/stadtteile/bremen-nord_artikel,-Test-in-Blumenthal-Wenn-Hund-und-Herrchen-ein-Team-bilden-_arid,447538.html

Der Verein für Deutsche Schäferhunde!

 Schluss mit der Betrügerei!


Es ist an der Zeit, dass der SV aus dem Sumpf von Betrug und Bestechung raus kommt!

Es wurde von Mitgliedern dieses Vereins eine Initiativgruppe SV ins leben gerufen.

 Mehr Informationen unter:
INITIATIVGRUPPE SV




Samstag, 1. Dezember 2012

Erstbesitzer von Hunden müssen Kurs absolvieren

In Österreich schon Pflicht, in Deutschland wäre es zu  überdenken, ich sehe das auch als Notwendigkeit an!

Erstbesitzer von Hunden müssen Kurs absolvieren

Der Hundekunde-Nachweis ist ab sofort Pflicht. Er gilt für alle, die sich ihren ersten Hund anschaffen wollen. In jedem steirischen Bezirk wird einmal vierteljährlich ein Kurs im Ausmaß von vier Wochenstunden abgehalten.
Künftig müssen Ersthundehalter den Hundekunde-Nachweis erbringen. Die Kosten, 40 Euro, tragen die Halter Foto © KLZ/BAUER Künftig müssen Ersthundehalter den Hundekunde-Nachweis erbringen. Die Kosten, 40 Euro, tragen die Halter 
Betroffen sind alle, die sich zum ersten Mal einen Hund anschaffen wollen beziehungsweise in den vergangenen fünf Jahren keinen Hund hatten. Sie müssen künftig den Hundekunde-Nachweis erbringen. Die Regelung tritt ab sofort in Kraft. Ziel sei es, so Landesrat Johann Seitinger (ÖVP), "mehr Sicherheit, mehr Bewusstsein und mehr Verantwortung mit und für den Hund zu schaffen".
Grund für die neue Regelung, um die ÖVP und SPÖ jahrelang gerungen haben, sind zum einen Bissunfälle mit Hunden, die künftig dadurch eingedämmt werden sollen. Zum anderen quellen die acht steirischen Tierheime über vor Hunden, die ihre unkundigen Besitzer überforderten und daher abgeschoben wurden. Neben 650 Katzen und 540 Kleintieren werden dort 340 Hunde gehalten. Das verursacht dem Land Steiermark Kosten in Höhe von rund zwei Millionen Euro pro Jahr.
Ab sofort wird in jedem steirischen Bezirk einmal vierteljährlich ein Kurs im Ausmaß von vier Wochenstunden abgehalten. Zuständig für die Abhaltung sind die jeweiligen Amtstierärzte. Die Hundehalter lernen dabei vorwiegend die Grundlagen der Hundeführung sowie die Grundkenntnisse in Haltungsfragen. Weiters stehen die Themen Haftung, Eigenverantwortlichkeit, Zeitaufwand und Kosten, Tierschutz, Kennzeichnung und die Frage, welcher Hund der passende für einen ist, im Mittelpunkt.
Die Kosten des Kurses belaufen sich auf 40 Euro. Wer noch zusätzliche Kurse belegt, verringert damit die jährliche Hundesteuer von 60 Euro um die Hälfte, zahlt also nur noch 30 Euro. Ohne Nachweis erhöht sich die Steuer auf 120 Euro pro Hund und Jahr.
Ausgenommen von Nachweis und Hundesteuer sind Halter von Diensthunden öffentlicher Wachen, Hunden des beeideten Forst- und Jagdschutzpersonals, von Blindenhunden und Hunden zum Schutz hilfloser Personen, Halter von Hunden in Bewachungsunternehmen und Hunden in den Landestierheimen.

Quelle: http://www.kleinezeitung.at/magazin/tiere/3179227/erstbesitzer-hunden-muessen-kurs-absolvieren.story